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Biometrische Sicherheitssysteme

Als Erkennungsverfahren setzte man schon früh die Biometrie zur Personenidentifikation ein. So entwickelte Alphonse Bertillon 1879 ein später Bertillonage genanntes System zur Identitätsfeststellung, das auf 11 Körperlängenmaßen basierte (Anthropometrie). 1892 legte Francis Galton den wissenschaftlichen Grundstein für die Nutzung des Fingerabdrucks.
Das Grundprinzip der biometrischen Erkennung ist bei allen Systemen gleich. Alle biometrischen Systeme enthalten unabhängig von ihrem oft sehr individuellen technologischen Aufbau die Komponenten der Personalisierung oder Registrierung des Nutzers im System (Enrolment), die Erfassung der biometrisch relevanten Eigenschaften einer Person und die Erstellung von Datensätzen (Templates) sowie den Vergleich der aktuell präsentierten mit den zuvor abgespeicherten Daten (Matching). Die Erfassung biometrischer Merkmale erfolgt sowohl bei der erstmaligen Erfassung zur Erstellung des sog. Referenzdatensatzes als auch bei der späteren Erfassung zur Wiedererkennung durch Sensoren wie Kamera, Mikrofon, Tastatur, Druckpads, Geruchssensoren oder Fingerabdrucksensoren.

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